AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Eva-Saunabau Ammon, 73566 Bartholomä mit dem Auftraggeber. Sie werden vom Be­stel­ler mit der Auftragserteilung spätestens aber mit der An
nah
me der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zah­lungs­be­din­gun­gen ist allein maßgebend; Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben unserer Außendienst-Mitarbeiter für die bauseitigen Möglichkeiten und Vor­aus­set­zun­gen des Einbaus unserer Anlage sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurde. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für den Lie­fer­um­fang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Ab­bil­dun­gen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden, oder Kon­struk­tions­än­de­run­gen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen für den Auftraggeber zumutbare Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet. Die für Sauna-Kabinen angegebenen Maße sind ca. Einbaumaße einschließlich der erforderlichen Wandabstände. Die Innenmaße sind 20cm geringer.

3. Preise
Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letzt-genannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Bei Anzahlung von mindestens 1/3 des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als 6 Monate besonders vereinbart werden. Die Preise verstehen sich ab Werk. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung (Versand) und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien, werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit Lkw und Montage können die Kosten für Fracht und Montage in einem Pauschalbetrag abgerechnet werden. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, berechnen wir die uns dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert. Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

4. Bauseitige Voraussetzungen
Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Für das Einbringen von Saunas, Dampf­bädern, Solarium usw. müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind mindestens 80cm breite Durchgänge erforderlich.
a) Sauna Installation: Der Saunaraum muss bei Anlieferung der Sauna besenrein sein. Der Fußboden im Saunabereich und im Saunavorraum, die Elektroinstallation, die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen müssen zum Anlieferungszeitpunkt fertig sein. Die Elektroinstallation ist nach unseren Angaben von örtlich zugelassenen Elektrofachbetrieben durchzuführen. Das gilt auch für alle übrigen elektrischen Anschlüsse.
b) Kommt der Auftraggeber mit einer der unter Ziff. 4 be­schrie­be­nen Mitwirkungspflichten in Verzug, so ist er verpflichtet, den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferzeit
Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Für den Fall eines von uns zu ver­tre­ten­den Lieferverzugs wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 3 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, wie z. B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Bau­stoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belie­fe­rungs­schwie­rig­kei­ten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrage zurückzutreten.

6. Zahlungsbedingungen
Für Sonderanfertigungen und für Aufträge im Wert von mehr als
15 000,– Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auf­trags­wer­tes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Ein­gang der Anzahlung. Bei Aufträgen im Wert von mehr als 25 000 Euro , ist ein weiteres Drittel des Auftragswertes rein netto zahlbar bei Meldung der Versandbereitschaft. Der Rest ist zahlbar in­ner­halb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Abholung von Waren ist bar zu bezahlen. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar: Innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Beim sog. „Scheck-Wechsel-Verfahren“ (Verschaffung der Zahlungsmittel im Wege des sog. Akzeptantenwechsels) erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der endgültigen Einlösung der Wechselakzepte durch den Be­stel­ler. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Ver­bin­dung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rech­nungs­wert) auf den Verkäufer übergeht. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Wei­ter­ver­kauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir verpflichten uns, die uns zu­ste­hen­den Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei Zwangs­voll­streckung in das betreffende Grundstück, in dem sich die Vor­be­halts­ware befindet, oder in die Ware selbst oder in die uns ab­ge­tre­te­nen Forderungen, hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In diesem Falle kann der Verkäufer, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, die erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen.

8. Schadensersatz
Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu verlangen, außer der Besteller würde nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen.

9. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Geräte zur Zeit der Lieferung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den ge­wöhn­lich oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen Die Gewährleistungsfrist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beträgt: 5 Jahre für privat genutzte Sauna-Kabinen und -Öfen; 2 Jahre für Blockhäuser und Sauna­kabinen im Freien sowie für gewerblich genutzte Sauna-Kabinen und -Öfen und Dampfbad-Kabinen; 1 Jahr für Solarien, Sportgeräte, Schaltgeräte, Steuerungen, Verdampfer und Armaturen sowie alle übrigen von uns gelieferten Produkte. Für ins Ausland gelieferte bzw. verbrachte Produkte gilt die gesetzliche Regelung. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleißteilen, z. B. Dampfzylinder, Silikonfugen oder UV-Leuchtstofflampen, ist ausgeschlossen. Für in der Ge­währ­leis­tungs­frist auftretende Mängel, die von uns zu vertreten sind, ist der Auftraggeber auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Der Auftraggeber kann jedoch bei Fehlschlagen der Nachbesserung die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

10. Haftung
Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung von ver­trag­li­chen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nur grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Unterlagen
Die an den Besteller übergehenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur rechts­wirk­sa­men Erteilung des Auftrags unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zu­rück­zu­fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Zeich­nun­gen, Mo­del­le, Ent­wurfe und Berechnungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.

12. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Han­dels­ge­setz­bu­ches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Ellwangen / Jagst ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
b) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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